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   LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20   

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https://dejure.org/2020,74390
LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20 (https://dejure.org/2020,74390)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.09.2020 - 1 O 150/20 (https://dejure.org/2020,74390)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. September 2020 - 1 O 150/20 (https://dejure.org/2020,74390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 141/75

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Anforderungen an die Verpflichtung

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20
    Denn selbst bei Bejahung einer Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB genügt bei gleichartigen Massengütern die stichprobehafte Überprüfung , sofern die gewählten Stichproben repräsentativ, mithin sinnvoll auf die gelieferte Gesamtmenge verteilt sind (BGH, Urteil vom 20.04.1977 - VIII ZR 141/75 = juris - für Dosenlieferungen von Champignons; OLG Köln, Urteil vom 06.03.1998 - 19 U 185/19 = juris Rd.15; LG Siegen, Urteil vom 02.05.2019 - 7 O 12/13 = RdTW 2019, 273 Rd.33 - für die chemische Zusammensetzung von Stoffen/"Gabelzinken"; Steimle/Dornieden in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5.Aufl. 2019, § 377 Rd.56).

    Die erforderliche Anzahl der Stichproben richtet sich nach der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall, wobei wenige Stichproben genügen, wenn dadurch der geprüfte Warenteil weitgehend wertlos wird (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1977 - VIII ZR 141/75 = juris - 5 mangelhafte Stichproben bei 2.400 Dosen; Müller in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3.Aufl. 2015, § 377 Rd.85; Schwartze in Häublein/Hoffmann-Theinert, BeckOK-HGB, 29.Edit., 15.07.2020, § 377 Rd.35).

  • LG Siegen, 02.05.2019 - 7 O 12/13

    Offener Mangel; Stahlgüte; Stichprobe

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20
    Die hier zur Diskussion stehenden und erst durch eine Sensorik- und Laborprüfung festzustellenden Beanstandungen der Beklagten werden deshalb von dieser Hinweispflicht nicht erfasst (vgl. dazu - indes für § 377 HGB -: OLG Hamm BauR 2011, 1013 = juris; LG Siegen, Urteil vom 02.05.2019 - 7 O 12/13 = RdTW 2019, 273 Rd.32 m.w.N.).

    Denn selbst bei Bejahung einer Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB genügt bei gleichartigen Massengütern die stichprobehafte Überprüfung , sofern die gewählten Stichproben repräsentativ, mithin sinnvoll auf die gelieferte Gesamtmenge verteilt sind (BGH, Urteil vom 20.04.1977 - VIII ZR 141/75 = juris - für Dosenlieferungen von Champignons; OLG Köln, Urteil vom 06.03.1998 - 19 U 185/19 = juris Rd.15; LG Siegen, Urteil vom 02.05.2019 - 7 O 12/13 = RdTW 2019, 273 Rd.33 - für die chemische Zusammensetzung von Stoffen/"Gabelzinken"; Steimle/Dornieden in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5.Aufl. 2019, § 377 Rd.56).

  • BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

    Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20
    Der Sachverhalt der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.1990 - VII ZR 292/88 - (NJW 1990, 2065ff.) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 25.06.2010 - 19 U 154/09

    Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers bei Mitlieferung eines

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20
    Die hier zur Diskussion stehenden und erst durch eine Sensorik- und Laborprüfung festzustellenden Beanstandungen der Beklagten werden deshalb von dieser Hinweispflicht nicht erfasst (vgl. dazu - indes für § 377 HGB -: OLG Hamm BauR 2011, 1013 = juris; LG Siegen, Urteil vom 02.05.2019 - 7 O 12/13 = RdTW 2019, 273 Rd.32 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17

    Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20
    Gerade die letztgenannte und erkennbare Zielsetzung der Beschaffung der Beklagten, nämlich dadurch originär dem Bundesministerium der Gesundheit obliegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen, steht der Anwendung des HGB als Sonderrecht der Kaufleute auch nach der nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht abstellenden neueren Auffassung (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17 = MDR 2020, 492 - indes dort für einen Wasser- und Abwasserzweckverband verneinend; Baumbach/Hopt, aaO., § 1 Rd.16 m.w.N.) entgegen.
  • LG Bonn, 04.10.2023 - 1 O 348/20

    Schutzmaskenkauf; Open-House-Vertrag; Rücktritt; relatives Fixgeschäft; absolutes

    An dieser bereits in anderer Besetzung vertretenen Rechtsansicht (vgl. Urteil vom 17.03.2021 - 1 O 244/20 = juris; Beweisbeschluss vom 25.09.2020 - 1 O 150/20 = BeckRS 2020, 50394) hält die Kammer trotz der wohlbegründeten abweichenden Auffassungen des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 24.05.2022 - 15 U 116/21 -) und der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Urteil vom 19.01.2022 - 20 O 191/20 = juris) aus folgenden Gründen fest:.
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